Impfpflicht
10 Gründe gegen die Impfpflicht
- Die COVID-19-Impfung schützt ausweislich der offiziellen Angaben der Zulassungsbehörde EMA nicht vor Infektion und Weitergabe des Virus SARS-COV-2.
- Laut einer Harvard-Studie, die 68 Länder und 2947 Bezirke in den USA untersucht hat, gibt es keinen Zusammenhang zwischen den Infektionszahlen und der Impfquote.
- Die COVID-19-Impfung ist in keiner Weise mit der Masern- oder Pockenimpfung vergleichbar, da die COVID-19-Impfung im Gegensatz zur Masern- und Pockenimpfung gerade nicht vor Infektion und Weitergabe des Virus schützt: Die COVID-19-Impfung führt im Gegensatz zur Masern- und Pockenimpfung zu keiner sterilen Immunität.
- Ausweislich der offiziellen Berichte vom August 2021 der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC und der englischen Gesundheitsbehörde PHE sowie laut vier Studien weisen die Geimpften eine vergleichbar hohe Viruslast auf wie Ungeimpfte.
- Ausweislich des Lageberichts des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom 25.11.2021 waren 56 % der über 60-jährigen hospitalisierten COVID-19-Patienten doppelt geimpft.
- 6. Laut Bericht des Bundesrechnungshofes vom 9.6.2021 gab es im ersten Pandemiejahr 2020 keine Überlastung des Gesundheitssystems in Deutschland. Im Gegenteil: Es waren im Jahr 2019 sogar mehr Krankenhausbetten belegt als im Jahr 2020.
- Eine drohende Überlastung unseres Gesundheitssystems besteht auch in der jetzigen Lage nicht, da laut dem vom Robert-Koch-Institut (RKI) verantworteten DIVI-Intensivregister kein Anstieg in der Gesamtauslastung der Intensivbetten zu verzeichnen ist.
- Laut dem epidemiologischen Bulletin der WHO vom Oktober 2020 beträgt die Infektionssterblichkeit von SARS-CoV-2 im Schnitt 0,23
- Ein Schutz der Allgemeinheit durch COVID-19-Impfung ist nicht belegbar (siehe Ausführungen unter Punkten 1 bis 3).
- Eine Impfpflicht wäre nur dann verfassungsmäßig, wenn es – von anderen Aspekten abgesehen – keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten von COVID-19 gäbe, sondern ausschließlich die COVID-19-Impfung als präventive Schutzmaßnahme zur Verfügung stünde.
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